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von Leena  am 28.06.2017, 11:36 Uhr

es ist ein schlichter unromantischer Verwaltungsakt

Natürlich ist es ein schlichter, unromantischer Verwaltungsakt.
Aber ich sehe keinen ernstlichen Grund, warum man die Bezeichnung für diesen Verwaltungsakt / diese Rechtsbeziehung nach der geschlechtlichen Neigung der Partner differenzieren müsste.

 
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