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Geschrieben von like am 19.05.2014, 12:27 Uhr

die Frage ist

was steht denn genau in der UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich auch Deutschland bekannt hat?
Hat danach jeder Behinderte das Recht, sich seine Schule selbst auszusuchen? DANN müsste er, wenn sich Deutschland denn dazu bekannt hat, im Gym aufgenommen werden. Beim googlen habe ich jetzt allerdings nur den Satz gefunden:
"Recht auf Bildung und Erziehung
In einer Schule für Kinder mit und ohne Behinderung."
Darin sehe ich nicht das Recht der Eltern, die Schule selbst zu wählen, sondern eben nur das Recht, irgendwo in einer passenden Schule untergebracht zu werden.
Die ist in meinen Augen ein Gymnasium im herkömmlichen Sinne nicht - da müssten ganz andere Rahmenbedingungen geschaffen werden, um das zu ermöglichen.
Gleichheit/ Gleichberechtigung ist in meinen Augen auch ein Stück weit Gleichheit im Negativen.....nichtbehinderte Kinder müssen leider das Gymnasium auch ganz schnell wieder verlassen, wenn sie die dort geforderte Leistung nicht erbringen.

 
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