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von Leena  am 23.09.2018, 18:34 Uhr

Auf welcher Rechtsgrundlage...

Doch, es gibt schon Fälle.

Normalerweise kann in die USA abgeschoben werden, wenn die US-Behörden verbindlich auf Verhängung der Todesstrafe verzichten und auch bei lebenslanger Haft realistische Chancen auf eine vorzeitige Entlassung bestehen. Wenn der zuständige US-Staatsanwalt eidesstattlich erklärt, er werde keine Todesstrafe beantragen, darf nach US-Recht dann vom Gericht auch keine Todesstrafe verhängt werden, bzw. wenn das Justizministerium in Washington zusichert, im Fall einer Auslieferung werde die Todesstrafe nicht verhängt oder zumindest nicht vollstreckt.

Und lt. US-Behörden die Möglichkeit einer Begnadigung bei „beanstandungsfreiem Vollzugsverhalten und guter Arbeitsleistung“ zugesichert wird und dies auch der tatsächlich gelebten Rechtspraxis vor Ort entspricht.

Diesen Zusicherungen könnte man bei Staaten wie z.B. Afghanistan oder Irak aber eben NICHT unbedingt glauben (auch im Hinblick auf die "gelebte Rechtspraxis").

 
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