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von Leena  am 23.09.2018, 18:24 Uhr

Mal ganz blöd gefragt -

Hier mal aus dem Urteil des OLG Köln:

"Hintergrund ist zum einen die Abschaffung der Todesstrafe durch das Grundgesetz. Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Auslieferungen für unzulässig gehalten, wenn eine lebenslange Haft ohne Chance auf Resozialisierung droht (Beschluss vom 13. Januar 2010, Az.: 2 BvR 2299/09). Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hatte entschieden, dass auch schwere Straftäter immer die Chance auf Freilassung und Rehabilitierung haben müssen (so EGMR-Urteil vom 9. Juli 2013, Az.: 66069/09, 130/10 und 3896/10)."

So, und jetzt - welche Gesetzesgrundlage möchtest Du gerne einführen / ändern?


Ansonsten - meines Erachtens ist es ja gerade das Problem von Europa, dass X Staaten nur an sich selbst denken und eben nicht solidarisch denken und handeln. Wenn man die "Last" gerecht verteilen würde, wäre sie m.E. für alle Beteiligten machbar - aber dafür verweigern sich zu viel. Vorteile der EU - gerne, danke, aber auch mal in einen sauren Apfel beißen - bitte nicht mit uns!

 
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