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von Leena  am 23.09.2018, 20:48 Uhr

Auf welcher Rechtsgrundlage...

Es ist doch aber gar nicht wahr, dass hier "jeder ausländische Verbrecher im Land getätschelt" wird - natürlich gibt es ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber, die noch frei herum laufen, obwohl man eingreifen könnte / dürfte. Und ja - davon gibt es zu viele! Aber nachdem jahrzehntelang der Bürger alles möglichst billig haben wollte und bei Staatsdienern systematisch gespart wurde - bekommt man dafür halt jetzt die Quittung.

Ja, ich finde auch, dass die Menschen, die ausreisepflichtig sind, auch ausreisend müsste - wenn die Rechtsmittel ausgeeschöpft sind. Ja, ich finde auch, dass die Entscheidungsprozesse insoweit zeitnäher abgeschlossen werden sollten. (Das kostet halt ein bisschen was, und Fachleute kann man auch nicht aus dem Boden stampfen.) Und ja, ich finde auch, dass z.B. am Flughafen nach geltender Rechtslage konsequent zurückgewiesen werden muss.

Trotzdem ist es mir existenziell wichtig, dass jeder Mensch seine Würde behält - egal, was er getan hat oder getan haben soll. Man KANN seinen persönlichen Achtungsanspruch nicht verlieren, nicht einmal, wenn man das will.


Ich erinnere mal an das Grundgesetz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" und "das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."

Das sehe ich genau so.

 
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