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von Leena  am 23.09.2018, 17:58 Uhr

Mal ganz blöd gefragt -

...warum antworten eigentlich alle auf die Frage nach einer belastbaren Rechtsgrundlage mit "das kann ja nicht sein, das sehe ich nicht ein!"? Bauchgefühl ist keine Rechtsgrundlage, habt Ihr Euch denn nie mit den rechtlichen Grundlagen unseres Staates hier befasst?

Hier mal ein Fokus-Artikel zu der Thematik, ansonsten empfehle ich als erste Annäherung z.B. das Urteil vom OLG Köln vom 03.06.2016 (6 AuslA 134/15 - 102).

https://www.focus.de/politik/deutschland/schwierige-antraege-wenn-moerder-asyl-beantragen-warum-das-bamf-sie-trotzdem-oft-nicht-abschieben-kann_id_9133493.html

"Das liegt daran, dass Deutschland nach nationalem und internationalem Recht keine Straftäter abschieben darf, wenn ihnen in ihren Heimatländern Folter oder die Todesstrafe droht. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Abschiebung von Straftätern auch in Länder mit der Todesstrafe zulässig ist, wenn das jeweilige Land eine Zusicherung abgibt, den Täter im Einklang mit den Menschenrechten zu behandeln. Bislang handelt es sich dabei jedoch um Einzelfälle, auch weil viele Heimatländer sich sperren, einen Schwerkriminellen zurückzunehmen.

Was passiert mit den Verbrechern?

Wenn ein Antragssteller von einer schweren Straftat berichtet, schaltet das Bamf die Strafbehörden ein, die dann ein Ermittlungsverfahren einleiten und den Asylbewerber gegebenenfalls in Untersuchungshaft nehmen. Denn straffrei davonkommen soll der Antragssteller nicht, auch wenn er in Deutschland bleiben darf. Doch die Ermittlungen gestalten sich oftmals schwierig: Gerade bei Verbrechen in Kriegsgebieten ist oft nur schwer nachzuvollziehen, was passiert ist.
Wenn der Asylbewerber überhaupt die Wahrheit sagt. Einige Antragssteller berichten auch von Verbrechen, die sie gar nicht begangen haben. In den Jahren 2016 und 2017 behaupteten viele Afghanen fälschlicherweise, sie seien Mitglieder der islamistischen Terrormiliz Taliban gewesen – weil sie lieber in Deutschland im Gefängnis sitzen, als nach Afghanistan zurückkehren zu müssen. Viele ziehen ihr Geständnis im Laufe der Ermittlungen zurück, aber nicht alle."

 
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