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Geschrieben von Leewja am 01.10.2016, 8:33 Uhr

Mich ärgern unsachgemäß geführte Diskussionen unendlich

die über "Genmanipulation" udn die über "Asylrecht".

Ich fände es ganz angebracht, mal zu lesen, was wir für ein Asylrecht haben, hier Auszug Wikipedia, der es eigentlich extrem deutlich sagt: wirr HABEN kein uneingeschränktes Asylrecht für alle

Nach einem sprunghaften Anstieg der Asylbewerber in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren[7] sowie nach heftiger öffentlicher Debatte im Jahr 1993 wurde das bis dahin schrankenlos gewährte Asylgrundrecht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG herausgenommen und nach Art. 16a Abs. 1 GG übertragen. In die vier folgenden Absätze sind die im Asylkompromiss beschlossenen Einschränkungen eingearbeitet worden:
Ausländer, welche über einen Staat der Europäischen Union oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen, können sich nicht auf das Asylrecht berufen (Art. 16a Abs. 2 GG).
Bei bestimmten Herkunftsstaaten (sog. sichere Herkunftsstaaten) kann vermutet werden, dass dort keine politische Verfolgung stattfindet, solange der Asylbewerber diese Vermutung nicht entkräftet (Art. 16a Abs. 3 GG).
Der Rechtsschutz wurde eingeschränkt (Art. 16a Abs. 4 GG).
Letztlich kann das deutsche Asylgrundrecht dadurch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, dass ein anderer Staat im Rahmen europäischer Zuständigkeitsvereinbarungen für die Schutzgewähr des Asylbewerbers zuständig ist und der Asylbewerber, ohne dass sein Asylantrag in der Sache geprüft wird, dorthin verwiesen wird.


1. gibt es also di genannten Einschränkungen dun 2. geht es um POLITISCHE VERFOLGUNG.

Politische Verfolgung definiert als Verfolgung wegen einer politischen Überzeugung ist einer der Gründe, die als Voraussetzung für die Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Konventionen anerkannt sind. Ebenso gilt sie für Amnesty International als Kriterium für die Unterstützung von Häftlingen. Opfer von politischer Verfolgung sind oftmals Dissidenten.

Dabei ist politische Verfolgung in diesem Sinne schwer zu definieren, da der Unterschied zwischen der Verfolgung des Ausdrucks politischer Überzeugung und legitimer Strafverfolgung zur Durchsetzung der in einem Staat gültigen Gesetze oft schwer zu ziehen ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge definiert eine Politische Verfolgung als eine Ausgrenzung bezüglich der religiösen Anschauung, der politischen Überzeugung oder anderer unveränderlicher Merkmale.[1] Damit wäre auch Verfolgung aufgrund von Homosexualität ein Asylgrund, jedoch wird diesem Grund selten stattgegeben.[2]

Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit von Menschen zu einer „Rasse“ oder aufgrund ihrer Herkunft, „ethnische Säuberung“ und Völkermord sind extreme Ausformungen politischer Verfolgung.

Politische Verfolgung kann in einzelnen Fällen vorkommen und von gesellschaftlichen Gruppen ausgehen; das Versagen des Staates besteht in diesen Fällen darin, dass er sein Gewaltmonopol nicht (hinreichend) zum Schutz derart Verfolgter einsetzt. Politische Verfolgung kann aber auch Teil eines umfassenden, vom jeweiligen Staat unterstützten Systems der Verfolgung Andersdenkender sein. Ist dies der Fall, durch Zwang, angedrohte oder ausgeübte Gewalt, seitens des Staates oder paramilitärischer nichtamtlicher Organisationen, nennt man sie politische Unterdrückung. Subtilere Formen politischer Verfolgung (Repressalien) können schwarze Listen oder ideologisch motivierte Hysterien und Verfolgungen sein, wie z. B. der McCarthyismus in den USA.


Politische Verfolgung beinhaltet also allerlei und auch diffuses (wobei ich die politische Einstellung oder religion irgendwie nicht als "unveränderliches persönlichkeitsmerkmal sehe, aber gut), aber z.B. nicht "Hunger", "allgemeine Chancenlosigkeit" oder "viele schlimme Krankheiten, die dort, wo man lebt, nicht behandlet werden (können)".

Ich möchte explizit sagen, dass ich jeden beweggrund, zu fliehen, nachvollziehen kann, auch jeden Asylsuchenden hier vermutlich gut verstehen kann, aber solche Sachen werden eben nicht nach bauchgefühl des Muttiforums oder der Frau leewja entscheiden, sondern nach regeln.


Ich wollte nur mal klarstellen, dass die sehr hehre und edle Einstellung "jeder, der Hilfe braucht/einen menschlich nachvollziehbaren Fluchtgrund hat, hat auch Asyslrecht" den tatsachen und Regeln eben NICHT entspricht.

 
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