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von Leena  am 01.10.2016, 9:59 Uhr

Ich meine aber nicht die derzeit organisatorisch bedingten Tatsachen

Aber es gibt das Grundrecht auf Asyl für alle, die die Voraussetzungen von Art. 16a GG erfüllen, und wie da eine Obergrenze eingeführt werden soll, ist mir tatsächlich unklar.

Dass (längst) nicht alle Menschen, die hierher gekommen sind, die Voraussetzungen erfüllen - ja, da hast Du recht.

Aber ansonsten bin ich tatsächlich bei der Kanzlerin, die sagte, im Herbst war es für sie ethisch und moralisch keine Alternative, die betroffenen Menschen nicht aufzunehmen in einem humanitären Akt. Aber das ist, auch da hast Du recht, eine etwas andere Diskussion. Und dass ich finde, ich muss jedem Menschen, der vor meiner Tür steht und um Hilfe bittet, auch helfen, soweit es in meinen Kräften steht, sonst ertrage ich mich selber nicht mehr, ist auch eine - ganz andere - Diskussion.

 
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