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Geschrieben von lotte_1753 am 01.10.2016, 23:37 Uhr

Das ist aber auch rechtlich falsch

Für die Antragsprüfung eines illegal eingereisten Asylbewerbers aus einem drittland ist der mitgliedstaat über den er eingereist ist zuständig. Der erste Satz des zweiten Absatzes ist daher falsch.

Lauch ist ja nicht müde zu betonen, dass nach Österreich zurückgewiesen wird. Wie kann man denn dann trotzdem weiterhin, in Großbuchstaben, so etwas sagen? andere dann der Unsachlichkeit zu bezichtigen ist da schon ein starkes Stück.

 
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