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Geschrieben von LiLiMa am 02.10.2016, 13:33 Uhr

Was für Verfolger?

Verstehe ich nicht...

Ich weiß was du meinst, aber ich will damit sagen, dass man das ganze im Kontext sehen muss. Für mich ist die Tatsache, dass ich mich nicht verhüllen und ein gleichberechtigtes Leben führen will, genauso ein unveränderliches Merkmal, wie dass ich hetero bin. (Davon abgesehen, dass das mit den "unveränderlichen Merkmalen", von denen der Wiki-Artikel spricht, gar keine Grundlage im Gesetz findet)

So oder so, allein dass eine staatliche Maßnahme an eines dieser Merkmale anknüpft, reicht nicht für "politische Verfolgung" im Sinne unseres Art. 16 a GG. Es muss vielmehr eine besondere Intensität und eine Zielgerichtetheit dazu kommen.
Zum Nachlesen kann ich dir fürs Erste die Seite des BAMF empfehlen, die der Wiki-Artikel selber als Quelle angibt (wobei er sie dann völlig falsch wiedergibt...)

http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schutzformen/Asylberechtigung/asylberechtigung-node.html

Da wird das Thema kurz, aber wie ich finde sehr verständlich dargestellt. Wenn du das noch vertiefen willst, schreib mich gern an, dann such ich nochmal was raus, aber erst nach dem langen Wochenende - das ist (leider) voll verplant.


Wie hälst du es nur aus, täglich dieses Leid zu sehen....

 
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