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Geschrieben von LiLiMa am 02.10.2016, 13:42 Uhr

Was ich grad noch gesehen hab...

Früher hatte das BAMF wohl diese Definition auf seiner Seite stehen:

"Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen."

Wie du siehst werden politische Überzeugung und religiöse Grundentscheidung da nicht als unverfügbare Merkmale dargestellt.

Wobei ich dabei bleibe, dass sie das meiner Meinung nach in einem bestimmten Kontext sogar sind.

 
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