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Geschrieben von Julie am 01.10.2016, 9:44 Uhr

Mich ärgern unsachgemäß geführte Diskussionen unendlich

Es wird unterschieden und es wird auch abgeschoben.
Aber es dauert halt, wenn jemand nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt und man ihm nicht nachweisen kann, über welchen sicheren Drittstaat er eingereist ist ( das ist nämlich die Krux bei den ganzen EU-Regelungen), zu prüfen, ob ihm ein (vorübergehendes) Bleiberecht gewährt wird. Schaut euch doch mal die Facetten des Paragraphen 25, Abs. 1 bis 3 AufenthG an. Das ist komplexe Materie.
Und wenn dann festgestellt wird, dass jemand zurück muss (in sein Herkunftsland oder den sicheren Drittstaat), dann werden alle irgendwie möglichen Register gezogen, um das zu verhindern. Vorgetragene Reiseunfähigkeit, zeitlich geschickt gestellte Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz - um nur einige zu nennen.
Und natürlich wird abgeschoben. Aber das ist tatsächlich der letzte Ausweg und hängt auch von der (lokal-)politischen Einstellung ab. Denn wenn es um den netten Mitschüler aus der Klasse eures Sohnes geht, der mit seiner Familie Deutschland verlassen muss, dann sieht die Sache mit der "konsequenten Aufenthaltsbeendigung" ganz anders aus.

 
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