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Geschrieben von suityourself am 14.03.2023, 16:01 Uhr

Strafmündigkeit herunter setzen?

Ernsthaft?
Weil jedes 12-jährige Kind natürlich die Reife besitzt, sein handeln genau abschätzen zu können?
Und das, wo es immer mehr Kinder gibt, die in irgendeiner Weise förderbedürftig, behandlungsbedürftig oder einfach der Reife hinter hängen?

Wenn, dann höchsten die Möglichkeit, bei entsprechender Reife und nachgewiesener Absicht der Tat, eine Einzelfallentscheidung zur Herabsetzung der Strafmündigkeit.

Ich finde, man sollte hier nämlich auch im Kopf haben: öffnet man diese Türe einmal für Kinder, wird sie auch zwangsläufig für Jugendliche fallen. Die könnten dann auch nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Siehe USA - wo auch ein 13-jähriger zu Lebenslänglich mit frühstmöglicher Entlassung nach 25 Jahren verurteilt werden kann.

Das möchte ich in D ehrlich gesagt nicht.

 
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