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Geschrieben von Zwergenalarm am 14.03.2023, 17:21 Uhr

Strafmündigkeit herunter setzen? JA definitiv

Also ganz ehrlich……sperr die beiden nach Erwachsenenstrafrecht weg, dann sind sie auch im Erwachsenenvollzug unterzubringen. Und sogar im Jugendstrafvollzug, nach hier geltendem Recht sind die beiden in spätestens 15-20 Jahren wieder draußen…..dann sind die Anfang 30 und mit Sicherheit noch kaputter als jetzt. Und dann sind sie erwachsen und keinen wird mehr kümmern, ob die beiden noch gesellschaftskompatibel formbar sind.

Also besser jetzt noch eingreifen, wenn denn noch irgendwas gerichtet werden kann.

 
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