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Geschrieben von suityourself am 14.03.2023, 15:52 Uhr

Ich habe gar nichts behauptet

oder gesagt, dass ich das so sehe.
Ich schrieb, bei dem Alter könnte man noch unterstellen - im Gegensatz zu einem Erwachsenen normaler Intelligenz.

Nicht jede 12 oder 13-jährige ist tatsächlich auch auf dem Reifestand dieses Alters.
Es kann sogar bei über 18-jährigen nochJugendstrafrecht angewendet werden, wenn der Täter eben nicht über die Reife eines Erwachsenen verfügt.

Was ich damit sagen will: hier werden zwei Kinder als kaltblütige Mörder hingestellt, die genau wussten, was sie taten - tatsächlich steht in der Presse noch gar nichts dazu.
Weder ein Grund, noch der Ablauf und schon gar nichts dazu, ob eine Planung vorlag oder sonstiges, was die hier teilweise unterstellte Kaltblütigkeit angeht.

 
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