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Geschrieben von grunz am 14.02.2020, 16:42 Uhr

Opt out für Väter

Ich weiß nicht warum du immer mit dem Argument der Samenspende kommst...

Ist kein anderer Mann als rechtlicher Vater eingetragen dann kann das Spenderkind in diesem Fall den Samenspender auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch nehmen, soweit es diesen ausfindig macht. Also ist die Rechtslage dort nicht anders.

Warum "Opt Out" und Abtreibung nicht zu vergleichen sind habe ich schon ausgeführt.

 
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