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Geschrieben von grunz am 21.02.2020, 13:53 Uhr

Hier ein Betroffener

Natürlich ist Täuschung unrecht und auch Betrug und ja sicher das sollte auch belangt werden können - aber da hat dich ja das Kind nicht betrogen sondern nur die Frau.

Also müsste sie allein die Konsequenzen tragen nicht das Kind. Auch das Recht z.b. auf Abstammung ist nun mal ein Recht des Kindes. Was es davon hat muss es denke ich selbst entscheiden und wenn man nach einem abwesenden Vater sucht ist man als Kind ja normalerweise auch in einem entsprechenden Alter ;-)

Ein Umgang der erzwungen werden muss dient normalerweise nicht dem Kindeswohl - nur darum und nicht wegen irgendwelchen Befindlichkeiten des Vaters - wird davon auch abgesehen diesen zu erzwingen.

Ich finde es generell sehr schade wenn Eltern warum auch immer den Kontakt zum Kind ablehnen. Generell solltest du dir das nochmal gut überlegen auch wenn du wütend bist auf die ex triffst du damit denke ich die falsche Person.

 
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