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Geschrieben von grunz am 13.02.2020, 22:06 Uhr

Opt out für Väter

Und wie lange hat der Vater dann Zeit für so ein Opt Out? Kann er sich nach zwei Jahren dann auch noch überlegen ob er noch Bock drauf hat? Was ist wenn der Vater das Kind will die Mutter aber nicht? Kann er sie dann im Gegenzug zum Austragen zwingen?

Was ist mit dem Erbrecht des Kindes, sein Recht auf Abstammung usw?

Das Recht auf Abtreibung hat den Grund der Körperlichen Selbstbestimmung. Das ist nicht dasselbe wie ein Opt Out wo es nur um finanzielle Verpflichtungen geht. Von daher lässt sich das meiner Meinung nach nicht vergleichen.

 
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