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Geschrieben von Philfisser am 21.02.2020, 13:13 Uhr

Hier ein Betroffener

Vorab danke für deine Worte und dein Verständnis für meine Situation.

In der Tat würde ich auch ich eine Verhütungsmethode für den Mann auf hormoneller Basis sehr begrüßen. Ich bin beeindruckt, wie gut du informiert bist.

In manchen Punkten widerspreche ich dir.
Wie gesagt wäre für mich die Frage nach dem Unterhalt verhandelbar. Aber damit muss die Verantwortung des ungewollten Vaters abgebüßt sein.
Für mich wäre es schon in Ordnung, das Kind finanziell zu unterstützen, wenn dieses -so wie seine Mutter- kein Recht darauf hätten, zu erfahren, wo ich lebe. Wenn rechtlich außer den Unterhaltszahlungen keine Verbindung zwischen mir und dem Kind bestünde und ich in Freiheit leben könnte.
Und selbstverständlich habe ich mir meine Ex selbst herausgesucht. Aber so wie du schreibst wäre die gesamte Rechtslage für den Straftatbestand des Betrugs nichtig. Wenn ich mir unwissentlich einen unseriösen Finanzberater selbst heraussuche und dieser mich bewusst täuscht, dann habe ich da auch keine Rechtsgrundlage mehr, einen Betrug anzuzeigen?
Ich habe über einen Fall gelesen, wo ein ungewollter Vater nicht zum Umgang mit dem Kind verpflichtet werden konnte. Sein Persönlichkeitsrecht wog stärker als das Recht des Kindes auf Umgang. Was spricht ergo dagegen, einen Mann aus den Dokumenten heraus zu halten, wenn er denn partout nicht darin stehen möchte?
Was hat ein Kind davon, zu wissen, wer der Vater ist (den Namen erfährt es vielleicht sowieso von der Mutter) und wo er sich aufhält, wenn dieser definitiv keinen Kontakt möchte? Der Kontakt kann nicht erzwungen werden und das Wissen verursacht nur Leid auf beiden Seiten. Dem Kind, wenn es -wieder- abgewiesen wird, dem Vater und seiner Familie auf der anderen Seite.
Wenn eine Frau absichtlich die Verhütung sabotiert- wird sie für diese Sabotage keine Verabtwortung tragen. Sie wird sie keinen Deut schlechter gestellt als die Frauen, die verantwortungsvoll und rechtschaffen sind.
Anders gesagt: Um vom Begriff des Opt Out wegzukommen- wenn wir uns darauf konzentrieren, einem Mann die Möglichkeit zu geben, einen Betrug anzuzeigen- warum sollte es dann für diesen nicht möglich sein, zwar den fürs Kind bestimmten Unterhalt zu bezahlen, gleichzeitig aber die Frau belangen zu können?
Das schließt dann auch Verhütungspannen oder bei der Verhütung völlig unverantwortungsvolle Eltern - Frauen wie Männer- aus. Betrug ist nicht immer leicht zu beweisen, das ist mir klar. Auch in Fällen außerhalb des Familienrechts nicht. Mit dieser Einschränkung kann ich leben. Aber es sollte uns wenigstens die Chance gegeben werden, den Betrug zu beweisen. In meinem Fall gäbe es Zeugen genug.
Und ein Recht für Männer, solch einen Betrug anzeigen zu können, wirkt sicherlich abschreckend auf Damen, die so etwas im Schilde führen.

Es gibt die Rechte des Kindes (Unterhalt) auf der einen Seite, eine Sache für sich und meinetwegen unantastbar. Und dann gibt es doch Vater und Mutter auf der anderen Seite, die gleichgestellt werden sollten.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel. Das ist aber mit allem so. Die Möglichkeit, erfahrenes Unrecht anzeigen zu können, ist aber existenziell wichtig.
Und ich denke, du widersprichst mir nicht, wenn ich sage: Einen Mann bewußt zu täuschen ist Unrecht.

Einen schönen Tag noch

 
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