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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 14.02.2020, 13:22 Uhr

Opt out für Väter

Ich hatte gerade mit älteren Geburtsurkunden zu tun, da wurde ein Vermerk aufgestempelt: "ill.", das war dann ein illegitimes Kind.

Wollen wir das wieder einführen, mit dem Stempel "oo" als Abkürzung für "Opt Out durch den Vater"?

Die Rechte gegenüber den Vater - Unterhalt, Erbe, Umgang, Kenntnis - sind übrigens Rechte des Kindes, nicht des Vaters und schon gar nicht der Mutter. Im Grunde beschneidest Du die Rechte des wehrlosesten Teils in der ganzen Geschichte.

 
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