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Geschrieben von Vreni1982 am 22.10.2016, 17:26 Uhr

nochmal zum Lehrerjob...

Was ein Lehrer privat treibt, ist leider nicht egal. Das unterschreiben wir bei unserer Vereidigung. Kann man leicht googlen - siehe Beamtenrecht und Pflichten eines Beamten. Nichts, was ich privat tue darf negativ auf meinen Dienstherren zurückfallen und meine Dienstfähigkeit "beeinträchtigen". Ich habe auch im Privatleben Vorbildfunktion.

 
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