Rund um die Erziehung

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Geschrieben von solelo am 10.01.2007, 12:58 Uhr

*gg*

Ja, da hast so halb Recht. Vielleicht wäre da ein anderes Beispiel angebrachter, um wirklich von einem "Recht, die Freiheit einzuschränken" zu sprechen. Bei Krümel im Bett fänd ich das irgendwie zu hart, weil es einfach so viele andere Möglichkeiten gibt. Sehr wahrscheinlich würde so was nach 2-3 Mal sowieso wieder "out" sein. Aber eine Decke oder ein Tablett – einfach eine Ja-Umgebung stimmt das Kind schon eh bereit, selbst seinen Beitrag zu leisten. Ich würde bei so was echt keinen Grund sehen, sich ein Recht herausnehmen zu dürfen, die Freiheit einzuschränken – wie gesagt, das Beispiel ist dafür nicht geeignet.

Sprechen wir von dem Wunsch, dass was weiß ich, das Kind will, dass Mama immer auf zwei Händen herumläuft oder keine Ahnung, sich auf einen Kaktus setzen soll – dann hat die Mutter sehr wohl das Recht, das Kind in seiner "Entscheidungsfreiheit" einzuschränken, weil es dafür einfach keine andere Lösung gibt. :-)

Gruß
Johanna

 
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