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von Leena  am 13.06.2017, 20:19 Uhr

Sonderbare Arbeitszeiten im öD...

...klar, sowas kenne ich von uns auch. Und da fände ich es schon massiv sonderbar bis massiv befremdlich, wenn der Vollziehungsbeamte oder gar der Kollege von der Spielbankaufsicht plötzlich erklären würde, er könnte nur noch zwischen 8 und 17 Uhr arbeiten oder so. Aber - bei solchen Stellen jetzt ja nun auch in der Ausschreibung, dass Sondereinsätze dazu gehören (eine Kassenpfändung in der Kneipe ist nun mal nachts um 2 h aussichtsreicher als morgens um 10 h) bzw. die Spielbankaufsicht überwiegend abends, nachts und am Wochenende erfolgt (und die krummen Arbeitszeiten werden auch entsprechend bezahlt bzw. angerechnet).

Sicher sind die Stellen übrigens auch, und bei uns sowieso Beamte...

 
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