1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von IngeA am 12.03.2018, 6:21 Uhr

Das Beste für mein Kind - gilt das auch für andere?

Welches BL ist das denn, wo ein Kind das in dem Bezirk wohnt, dann womöglich das Nachsehen hat?
In Bayern herrscht Sprengelschulprinzip. Alle Kinder die im Schulsprengel wohnen MÜSSEN von der Schule aufgenommen werden. Da bekommt also JEDES Kind im Sprengel garantiert einen Platz. Für Kinder aus einem anderen Schulsprengel muss ein Gastschulantrag gestellt werden. Ob der durchgeht oder nicht hängt auch sehr viel von den vorhandenen Plätzen an der Wunschschule ab.

Meine Tochter ist ab der 4. Klasse, die beiden Jüngeren die gesamte Grundschulzeit auf eine andere Schule als die Sprengelschule gegangen. Wäre der Gastschulantrag nicht durchgegangen hätte ich in unserem Fall das JA eingeschaltet und meinem Kind von denen irgendeine andere Grundschule zuweisen lassen (und dass sie das auch tun, haben sie schon beim Schulwechsel meiner Ältesten zugesichert).

Bei Realschule/ Gym gibt es keine Schulsprengel aber von vornherein auch kein Anrecht auf einen Platz in der Nähe. Alles was in "zumutbarer Entfernung" liegt ist möglich, also nimmt auch hier kein Kind dem anderen einen Platz weg, der Anspruch besteht nicht, bzw. für beide Kinder gleich.
Meine Tochter ist damit auf das etwas entferntere Gym gegangen (1,5 km) und nicht auf die Schule die quasi direkt vor unserer Haustür liegt. Weil diese Schule hauptsächlich die Schüler aufnimmt die mit der S-Bahn aus dem Hinterland kommen.

LG Inge

 
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