1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von LottiOtti am 11.03.2018, 12:57 Uhr

Das Beste für mein Kind - gilt das auch für andere?

Ich bin Lehrerin in Hessen. Man kann einen Gestattungsantrag stellen, wenn man sein Kind auf die Wunschschule schicken möchte und nicht im Einzugsgebiet wohnt. Wenn man einen Grund, wie z.B. Betreuung vor Ort, angibt, wird dem Antrag in der Regel stattgegeben, sofern Platz in den Klassen ist. Ortsansässige Schüler haben immer Vorrang und ein Recht auf die Beschulung vor Ort. Gestattungen können somit - zumindest in unserem Bundesland - keine Plätze 'wegnehmen'.

 
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