Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Johanna3 am 31.05.2019, 20:15 Uhr

Hier schließe ich mich an!

"Sie haben zwar keine Rechtsgültigkeit aber die Eltern haben es gelesen und mit ihrer Unterschrift zugestimmt. "

Eher dürften darum wissen, dass die Klausel ungültig ist - und ihn deswegen in jedem Fall getrost unterschreiben. Das ist nicht mit einer Zustimmung gleichzusetzen.

Auf den Träger dürfte es allerdings schlechtes Licht werfen, wenn er sich vertraglich Dinge zusichern lässt - die absolut ungültig sind.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.