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Geschrieben von IngeA am 31.05.2019, 7:09 Uhr

Abschaffung von Kita-Schließzeiten?

Das ist rechtsverbindlich festgelegt, nämlich im Bundesurlaubsgesetz.

Sowohl dass auf die Bedürfnisse der AN Rücksicht zu nehmen ist, als auch, dass der AN Anspruch auf mindestens 12 Urlaubstage am Stück hat (bei einer 5-Tage-Woche werden das eher 10 Tage sein, da das BUrlG noch von 6 Werktagen pro Woche ausgeht).

Wenn natürlich mehrere AN Anspruch darauf haben, dass ihre Wünsche erfüllt werden, wird man immer Kompromisse eingehen müssen und die AN ohne Kinder sind dann immer diejenigen, die sich nach denen ohne Kinder richten müssen.

Wenn die KiTa den Urlaubsansprüchen der AN ohne feste Schließzeiten nicht gerecht werden kann, muss sie halt Schließzeiten machen.

ABER: "nicht kann" heißt nicht, dass sämtliche AN mit Kind einen Anspruch darauf haben den gesamten Urlaub nur und ausschließlich in den Ferienzeiten zu bekommen.

Nur solche Kompromisse muss jeder andere AN auch eingehen und viele andere Eltern hätten auch lieber Urlaub mit ihrem Kind zu der ihnen passenden Zeit anstatt ihr Kind in den Ferien in die Betreuung zu geben und zu arbeiten oder bei Schulkindern Urlaub zu haben während das Kind Schule hat.

Ich arbeite im Rettungsdienst, da ist es natürlich leicht auf AN mit Kind Rücksicht zu nehmen, weil die wenigsten Kinder haben.
Trotzdem haben wir z.B. Urlaubssperre für alle hauptamtlichen Mitarbeiter im Dezember. In der Zeit, in der man also eigentlich den Advent genießen und Weihnachtsvorbereitungen treffen möchte, fallen bei uns "systembedingt" die meisten Überstunden an und kann man auch nicht Urlaub nehmen.
Ist halt so, ob es mir passt oder nicht, sonst ist es nicht möglich alle Schichten zu besetzen.

LG Inge

 
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