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Geschrieben von shinead am 18.10.2018, 23:49 Uhr

Also doch mal wieder Versagen des Staates...

>>Er kann ja nicht gleichzeitig bis 2021 geduldet sein und anerkannter Flüchtling.

Nicht geduldet, aber mit befristetem Aufenthalt. Ein Arbeitskollege von mir ist anerkannterer Flüchtling (aus Afghanistan), hat den blauen Flüchtlingspass und eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Nach Ablauf der Frist (bei ihm 2019) wird erneut darüber entschieden, ob sein Status als Flüchtling beibehalten wird, oder ob er zurück muss (was ich persönlich bedauern würde. Er ist ein netter Kerl der in Deutschland sein Studium beendet hat und seine Sache wirklich gut macht!)

Ich habe das auch in den Medien gelesen. Als Grundlage für die Aussagen müsste aber die PK der Polizei gelten. Wer sonst hat denn die Papiere in der Hand, sie geprüft und identifiziert, dass es sich um die Papiere eben dieses Kerls handelt?

Die Verwirrung könnte durch die verschiedenen Aussagen in der ersten und zweiten PK entstanden sein. In der ersten PK wird von einer Duldung gesprochen. In der zweiten wird dann bestätigt, dass es sich um einen anerkannten Flüchtling handelt.

Wer die PKs sehen möchte kann dies über die Seite der Polizei koeln.polizei.nrw tun.

 
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