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Geschrieben von Julie am 18.10.2018, 20:25 Uhr

Ohne die Fakten in diesem Fall zu kennen

Die Überstellungsfristen im Rahmen des Dublin-Verfahrens sind kurz (i.d. R. 6 Monate nach Einreise).
Wenn die Rücküberstellung (in diesem Fall nach Tschechien).während dieser Zeit nicht klappt (warum auch immer, z. B. Reiseunfähigkeit), geht der Fall ins nationale Verfahren über, d. h., das Asylverfahren wird in Deutschland durchgeführt.
In diesem Fall hat es dann zur Anerkennung aös Flüchtling geführt, mit den entsprechenden Rechten (Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, Reiseausweis für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention).
Von einem "Versagen des Staates" zu sprechen, halte ich für sehr gewagt, solange ich den konkreten Fall nicht kenne.
Und eine Duldung wird für max. ein Jahr erteilt, natürlich mit der Möglichkeit der Verlängerung.

 
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