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Geschrieben von tonib am 29.12.2017, 14:51 Uhr

Kann, muß aber nicht

Die Familienzusammenführung subsidiär Geschützter sollte in deren Heimatland stattfinden.

Es bringt doch nichts, zahlreiche Angehörige kommen zu lassen, wenn dann bald alle wieder zurückmüssen.

Für Asylberechtigte ist das natürlich etwas anderes.

 
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