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Geschrieben von Lauch1 am 29.12.2017, 15:29 Uhr

Dieses Argument ist jetzt nicht dein Ernst, oder?

ICH bin lebensfremd?
Eine 15jährige und ein Erwachsener, der vortäuscht ein Jugendlicher zu sein, sind jedenfalls nicht ebenbürtig. Und da kann man sich weder hinter einer "Beziehungstat" noch hinter einer "Affekttat" (wie du es gestern getan hast ) verstecken.

 
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