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Geschrieben von Lauch1 am 29.12.2017, 12:01 Uhr

Der fünfzehnjährige

Die wurden hier mehrfach, auch im ÖR, erörtert, und die halten eben nicht, wenn man den Zweifel am Alter des Täters berücksichtigt. Denn dann stellt sich die Frage, warum jemand ungeprüft zu tatsächlich Schutzbedürftigen gelassen wird.

 
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