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Geschrieben von Lauch1 am 29.12.2017, 15:02 Uhr

Der fünfzehnjährige

Und zu Qualitätsstandards: nein, sobald man dafür Gebühren verlangt, kann man die eben nicht mehr selbst festlegen. Haller hat da einen guten Artikel im Cicero geschrieben. Ist aber hinter der Bezahlschranke.
Ard/Zdf haben übrigens noch einmal zurückgezogen und berichten nun sehr wohl.

 
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