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Geschrieben von Bobby Mc Gee am 29.12.2017, 13:47 Uhr

Kann, muß aber nicht

Das ist aber doch nur für die Strafe relevant und ein anderes Thema. Mädchen ist tot. Punkt. Ob der Mörder mit fünfzehn gemordet hat oder mit fünfundzwanzig macht für die Strafe einen Unterschied. Aber tot ist sie trotzdem.

Wenn er nicht als minderjähriger Flüchtling gemordet hätte, hätte er das als Erwachsener getan. Geprüft wird das Alter jetzt sicher.

Die Behörden waren und sind komplett überfordert und siebzig Prozent kamen ohne Pass. Das wissen wir. Aber ob jemand mordet hat nichts mit dem Alter zu tun.

Das Alter spielt unter der Rubrik "Sozialbetrug" eine Rolle. Da die Behörden immer noch komplett überlastet sind und nun vermutlich der Familiennachzug nach kommt (was ich sogar befürworte, denn man kann nicht Familien dauerhaft getrennt lassen), wird die Situation für die Behörden nicht besser. Diese Fälle von Sozial oder Asylbetrug kommen nur raus, wenn was passiert.

Es passiert aber nicht deshalb was, weil die Minderjährigen in Wahrheit erwachsen sind. Also das hat direkt mit dem Mord nichts zu tun und ist eine andere, meiner Meinung nach gravierende Baustelle.

Aber es ist nicht zu ändern. Wir haben in Wirklichkeit die Kapazitäten für eine so große Aufnahme gar nicht, seien wir mal ganz ideologiefrei ehrlich.

Liebe Grüße

 
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