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Geschrieben von Bobby Mc Gee am 29.12.2017, 8:02 Uhr

es ist unfassbar schrecklich, schlimm und traurig :-(

Ich habe das ja mitbekommen durch die Freundin deren Tochter gestalkt wird.
Es wird eine "Ansprache" durch die Polizei gemacht, a la "lass das Mädchen in Ruhe, sonst....."

Dann muss eine gerichtliche Verfügung erwirkt werden dass der Täter nicht in die Nähe des Mädchens darf. Die gilt nur begrenzt und muss regelmäßig von dem Opfer neu beantragt werden. Ich meine drei Monate.

Einsperren geht erst wenn etwas passiert ist. Wohnung kaputt schlagen zählt nicht, sie war leider noch so doof und hat ihn hinein gelassen.

Jetzt ist er wegen anderer Delikte im Knast und die Mutter kämpft darum dass sie informiert werden, wenn er wieder raus kommt. Ich weiß nicht ob sie es durch bekommen. Persönlichkeitsrechte des Täters.

Wenn dann was passiert, hat man sicher mit dem Täter auch Mitleid. Der arme Kerl! Er ist übrigens deutscher.

Liebe Grüße

 
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