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Geschrieben von Lauch1 am 29.12.2017, 14:04 Uhr

Der fünfzehnjährige

Heiratsschwindler?
Die Begründung der Tagesschau (die übrigens mittlerweile überarbeitet wurde) war 1) Beziehungstat und 2) Opfer und Täter Jugendliche, die unter besonderen Schutz stehen.
Wenn das Alter des Täters nicht hält (und danach sieht es aus) dann halten weder 1) noch 2).
Und zum Nachdenken: europaweit haben ÖRliche Medien, die ebenfalls hohe Qualitätsstandards haben, sehr wohl berichtet.

 
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