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Geschrieben von Bobby Mc Gee am 29.12.2017, 8:47 Uhr

Der fünfzehnjährige

Wenn er tatsächlich fünfzehn ist, das wird ja jetzt überprüft, wird er keine Strafe bekommen sondern es wird eine "Erziehungsmaßnahme" angeordnet. Auch mit Psychotherapie. Ziel ist es dass der Junge nicht bestraft wird, sondern eine Chance bekommt, ein normales Leben zu führen (die Chance, die dem Opfer verwehrt war, sowie den Eltern des Opfers) Aber egal, Strafe soll keine Rache sein und vielleicht hat der Junge so noch eine Chance.

Wenn er sie denn nutzt.

Ist er älter als fünfzehn, aber unter zwanzig, kann immer noch das Jugendstrafrecht genutzt werden. Bei besonderer Schwere der Tat ist allerdings auch Gefängnis möglich. Das glaube ich in dem Fall nicht. Er wird nicht ins Gefängnis kommen.

Falls er älter als zwanzig ist, muss er nach Erwachsrnenrecht bestraft werden. Es sei denn er war betrunken oder ist geistig behindert.

Ich will damit sagen :der Typ hat eine schreckliche Tat vollbracht. Er hat aber alle Chancen auf ein relativ normales Leben. Wenn es heißt sein Lebrn ist jetzt zerstört frage ich mich manchmal wer Opfer und wer Täter ist.

Ins Gefängnis kommt er nur wenn sich herausstellen sollte dass er saß falsche Alter angegeben hat. Sonst kommt er in eine Therapie und eine Maßnahme des Jugendamts. Bekommt eine Ausbildung u.s.w.

Das ist auch richtig so. Aber Mitleid, nee!

Die Familie des Opfers hat diese Chance auf ein normales Leben nicht mehr. Das Mädchen ist tot. Sie war auch fünfzehn!

 
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