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Geschrieben von Lauch1 am 29.12.2017, 10:22 Uhr

Der fünfzehnjährige

Wenn er nicht fünfzehn ist, wird sich ein ganzes System die Frage stellen lassen müssen, warum erwachsene Männer den Schutz von Kindern und Jugendlichen genießen.
Also angefangen vo den ÖR die nicht berichten wollte über die Polizei, die das Mädchen nicht schützen könnte/wollte über den gesetzlichen Vormund, dem ja bekannt gewesen sein müsste, dass sein Schützling Drohungen ausstieß und der zuließ, dass er dann mit einem Messer herum lief.

 
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