Rund um die Erziehung

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Geschrieben von Sille74 am 13.02.2018, 0:47 Uhr

Kinder in der Wohnung über uns

Die Frage ist aber doch, was "normaler" Kinderlärm ist bzw. ob das, was die Kinder über der AP veranstalten, normaler Kinderlärm ist, unter Berücksichtigung der Ruhezeiten (in Hausordnungen ist meistens bis 7 Uhr morgens festgeschrieben). Das würde ein Gericht im Einzelfall entscheiden. So wurde z.B. auch schon entschieden, dass Kinder zwar selbstverständlich spielen und sich bewegen dürfen, auch in den Ruhezeiten, Babys schreien, Kleinkinder einen Trotzanfall haben "dürfen", dass aber absichtliches Herumpoltern mit Sachen, wiederholtes Herunterhüpfen von Stühlen o.ä. von den Eltern unterbunden werden muss in der Ruhezeit.

Aber ich würde da eigentlich gar nicht so an erster Stelle das Rechtliche im Blick haben, sondern mehr das sog. gedeihliche Zusammenleben und mir überlegen, was ich den alles machen kann als Eltern von Frühaufsteherkindern mit großem Bewegungsdrang, um den Nachbarn irgendwie entgegenzukommen. Wenn das Anbieten ruhiger Aktivitäten nicht funktioniert: Den Kindern Hausschuhe mit weichen, dicken Sohlen anziehen, weiche Läufer/Teppiche auslegen, unter Stühle so Filzdinger kleben, damit man das Rücken nicht so laut hört, Bobbycar und anderes sehr lautes Spielzeug erst später am Morgen rausgeben und vorher unter Verschluss halten, das Toben, Tanzen, Hüpfen, wenn räumlich möglich, auf vom Schlafzimmer der Nachbarn entferntere Zimmer begrenzen ... Und ja, ich weiß, das muss man rechtlich gesehen alles nicht tun, aber man kann es doch um ein gutes Zusammenleben willen ...

 
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