Rund um die Erziehung

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Geschrieben von memory am 12.02.2018, 19:18 Uhr

Und genau da liegt eben dein Denkfehler

" Ich könnte ja rein theoretisch bis spätnachts Party in der Wohnung feiern so als Gegenzug für den Lärm den sie verursachen....."

DEIN Beispiel ist einfach nur Ruhestörung , während der Fall der Familie es eben nicht ist, Du es aber unbedingt als solchen betrachten willst!

Nicht nur das normaler Kinderlärm wozu selbstverständlich auch spielen und toben gehört nicht unter Ruhestörung fällt , eben weil man es nicht einfach mit guten nachbarschaftlichen Willen abstellen kann und es zu Kindern dazu gehört, es ist laut gesetzl. Richtlinien auch absolut Ok früh 6 Uhr "Krach" zu machen.
Nachtruhe geht nun Mal in den meisten Gemeinden von 22:00-6:00Uhr .

 
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