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Geschrieben von wolke76 am 21.05.2014, 20:19 Uhr

Relig. Ausnahmeregelungen gibt es nunmal

Ja, Schächten ist verboten und das ist in Ordnung.

Andererseits sieht der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen ausdrücklich vor - sprich: aus religiösen Gründen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Warum sollte man jüdischen Gemeinschaften das Schächten erlauben, muslimischen hingegen nicht? Das widerspräche dem Gleichheitsgrundsatz, der uneingeschränkten Glaubensfreiheit usw.

Insofern sehe ich keine Grundlage für ein Verbot.

Dass das ganze im Leichenschauhaus stattfinden soll, ist eine andere Sache.

 
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