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Geschrieben von like am 21.05.2014, 22:08 Uhr

Kommt mal wieder runter und informiert euch sachlich

http://www.tierschutzbund.de/schaechten.html

"Beim Schächten wird einem unbetäubten Tier der Hals mit einem Messer von der Kehle aus durchschnitten. Dabei werden bei vollem Bewusstsein Haut, Muskeln, die Halsschlagadern, die Luft- und Speiseröhre sowie die daneben befindlichen Nervenstränge durchtrennt. Die Tiere durchleiden einen Todeskampf, der Minuten andauern kann, mit höllischen Schmerzen, Atemnot und Todesangst und sterben schließlich durch Verbluten. Dieses betäubungslose Schlachten ist Bestandteil verschiedener Religionen und wird vor diesem Hintergrund auch in Deutschland praktiziert.
Beim normalen Schlachten, so wie es tagtäglich auf unseren Schlachthöfen stattfindet, sterben die Tiere ebenfalls durch Verbluten. Hier werden die Tiere jedoch zuvor betäubt, so dass das Schmerzempfinden und die Wahrnehmung ausgeschaltet sind und die Tiere vom eigentlichen Schlachtvorgang nichts mitbekommen.
In Deutschland verbietet das Tierschutzgesetz grundsätzlich, ein Tier ohne Betäubung zu schlachten. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren „zwingend vorschreibt", können bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten beantragen.

Schächten ohne Genehmigung ist in Deutschland illegal und wird mit Geldbuße bis 25.000 Euro, bei nachgewiesener Tierquälerei im Wiederholungsfall auch mit Haftstrafe bestraft! Schon der Transport von Schafen im Kofferraum eines PKW verstößt gegen das Tierschutzgesetz und kann streng geahndet werden.

Der Deutsche Tierschutzbund lehnt das betäubungslose Schlachten als Tierquälerei ab. Um den Tieren unnötige Schmerzen und Leiden zu ersparen, fordern wir ein generelles und von den Beweggründen unabhängiges Verbot des betäubungslosen Schlachtens. Wir verleihen mit dieser Forderung lediglich denen eine Stimme, die ihr Anliegen an den Menschen nicht selber vertreten können: den Tieren."


Das Argument, dass man es zulassen sollte, damit die Tiere hierzu nicht ins Ausland verbracht werden, ist ziemlich strange - sollen wir nun auch Kupieren von Hunden wieder zulassen, Beschneiden von Mädchen, Zwangsheirat von Minderjährigen etc.etc, nur damit die Betreffenden hierzu nicht ins Ausland verbracht werden?

Ich habe den Eiundruck, hier wird nur aufgrund der Person oder Schreibweise der Ausgangsposterin sehr voreingenommen argumentiert.

 
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