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von DecafLofat  am 21.05.2014, 22:15 Uhr

Kommt mal wieder runter und informiert euch sachlich

äh?
du schreibst: Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren „zwingend vorschreibt", können bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten beantragen.

ja. stichwort religionsfreiheit.

du schreibst auch: Beim normalen Schlachten, so wie es tagtäglich auf unseren Schlachthöfen stattfindet, sterben die Tiere ebenfalls durch Verbluten. Hier werden die Tiere jedoch zuvor betäubt, so dass das Schmerzempfinden und die Wahrnehmung ausgeschaltet sind und die Tiere vom eigentlichen Schlachtvorgang nichts mitbekommen.

da fehlt ein i.d.R. - häufig, sehr häufig, geht das mit der betäubung schief, aber das fließband läuft weiter....

ein tier wird von menschen getötet, um gegessen zu werden. da ist es doch scheißegal, wie, oder? oder erkauft man sich durch das vorherige betäuben ein reineres gewissen? zu tode gekuschelt werden nicht mal in ökologisch-dynamischer landwirtschaft gehaltene tiere.

der tierschutzbund lehnt auch delphinarien ab. gibt's aber dennoch einige. der tierschutzbund macht keine gesetze, ist zwar eine mächtige lobby, aber es gibt ausnahmen, und die sind im vorliegenden fall sicher erfüllt.

und ich kann nur für mich sprechen: ich argumentiere hier nick-unabhängig.

 
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