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von Leena  am 23.05.2014, 10:13 Uhr

Desire, das ich auch so...

"...finde es seltsam, wie hier teilweise "argumentiert" wird. Bei anderen, weniger schwerwiegenden Themen wird hier im Forum oft ganz streng keinerlei Ausnahme oder Einbeziehung der konkreten Situation zugelassen (z.B. Steuerthematik, sog. "Schwarzarbeit"... etc.), man zeigt Empörung - und hier auf einmal darf man im Namen der Religionsausübung ungestraft Tiere quälen, bevor man sie umbringt - und die meisten finden das OK??? Wo bleibt da die Strenge und der Verweis auf das "Prinzip"???"

Jetzt wirfst Du aber die Dinge durcheinander. Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten, es werden aber Ausnahmegenehmigungen erteilt. Also ist es völlig legal und im Rahmen der hier geltenden Gesetze, einen entsprechenden Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zu stellen und wenn dem Antrag stattgegeben wird, darf man schächten.

Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung ist in Deutschland verboten, nicht nur grundsätzlich ,sondern ausnahmslos. Es gibt aber die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf anderweitige Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen zu stellen. Und dann mit Genehmigung aus guten Gründen weniger Steuern zahlen.

Von daher - es ist strafbar, ohne Erlaubnis zu schächten, und es ist strafbar, Steuern und Abgaben zu hinterziehen. Mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Stellen ist es aber legal, wenn Tiere geschächtet werden und wenn Steuern im Einzelfall niedriger festgesetzt werden bzw. auf die Festsetzung verzichtet wird.

Ich habe mit beidem kein Problem. :-)

 
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