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Geschrieben von MM am 23.05.2014, 7:50 Uhr

Einerseits werden keine Ausnahmen zugelassen, z.B. neulich...

... in der Diskussion, ob man sein Kind ausnahmsweise ein paar Tage früher aus der Schule nehmen darf, wenn man z.B. zu einer Hochzeit in der Familie fährt - das fanden viele absolut daneben, ritten auf dem Prinzip, der Schulpflicht und dem Gleichheitsprinzip für alle rum, verglichen Ferien mit Urlaub usw. - also eine sehr strenge Auslegung bei sehr vielen. Dabei ging es um nichts Schwerwiegendes - die Schulbildung eines Kindes ist nicht von ein paar Tagen schulfrei bedroht, niemandem wird geschadet oder gar Leid zugefügt.

Bei dem Schlachten ohne Betäubung aber (das sehr wohl schadet und Leid zufügt!) ist man auf einmal - im Rahmen der Religionsausübung - ganz offen für Ausnahmeregelungen, befürwortet diese - und wer diese nicht akzeptiert, ist angeblich gleich "arrogant" oder "fremdenfeindlich"???
Das ist völlig doch willkürlich und unlogisch, ich verstehe es überhaupt nicht. Wenn man auf Prinzipien besteht, dann doch wohl am eheseten da, wo es um etwas Schwerwiegendes geht - und das Leiden der Tiere IST schwerwiegend!!!!

 
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