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Geschrieben von cube am 02.04.2019, 12:08 Uhr

Grundgesetz

Ja, nach dem Tod mag sein - zum Organspender per Gesetz erklärt wirst aber dennoch damit schon zu Lebzeiten. Und das möchten viele Menschen eben nicht bzw. fühlen sich dadurch als potentielles Organlager. Und dann kommt eben erst recht die Frage auf: werde ich dann nicht evt. auch frühzeitig für tot erklärt, nur damit man mir Organe entnehmen kann? Die Menschen mißtrauen auch dem System. Die Politik täte also auch gut daran, nicht einfach über etwas zu bestimmen, worüber offenbar ein sehr großer Teil (ergab die letzte Umfrage dazu) gar nicht genau Bescheid wissen/aufgeklärt wurden.

 
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