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Geschrieben von shinead am 02.04.2019, 11:22 Uhr

Grundgesetz

>> Meiner Meinung nach widerspricht sie auch unserem Grundgesetz, da die Unversehrtheit des Körpers dort garantiert ist.

Nein, eine Widerspruchsregelung widerspricht nicht dem Grundgesetz. Dein Recht auf Unversehrtheit des Körpers wird Dir von Geburt bis zum Tod zugestanden. Hirntod ist tot, damit bist Du Deiner Rechte und Pflichten entbunden.

Aktuell liegt die Altersgrenze für Herztransplantationen übrigens bei 60-70. Das Unterscheidet sich zwischen den Herzzentren.

 
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