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Geschrieben von hgmeier am 10.09.2016, 21:12 Uhr

Es ist sexueller Missbrauch

>>Die sind eben nicht nach ausländischem Recht, sondern nach religiösen,
>>von einem Iman geschlossen.

Jein.... die Bandbreite der Optionen ist da durchaus größer.

1. Gegen das jeweilige staatliche Recht, jedoch im Einklang mit dem religiösen.

2. Im Einklang mit dem jeweiligen staatlichem und religiösem Recht

3. Entgegen beiden Rechtslagen.

4. Mangels jeweilgem staatlichem Recht nach geltendem religiösen.

5. Gegen das religiöse Recht, jedoch im Einklang mit dem jeweiligen staatliche Recht

t.b.c.

 
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