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Geschrieben von hgmeier am 10.09.2016, 7:51 Uhr

Es ist sexueller Missbrauch

>>Ebenso ist Sex mit bis zu 16jährigen strafbar, wenn der Sexausübende
>>älter als 21 ist.

Stimmt so nicht.

>>Warum wird hier die im Ausland geschlossene Ehe höher gestellt
>>und geschützt und unser geltendes Recht außer Kraft gesetzt?

Man muss -im gewissen Umfang (!!)- durchaus vorsichtig sein, wenn man anfängt diese nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen nicht zu akzeptieren. Als Folge könnte nämlich auch unser Personenstandsrecht im Ausland angezweifelt werden. Ein Umstand der für Reisende durchaus problematisch werden kann.

 
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