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Geschrieben von noah220819 am 20.06.2020, 13:09 Uhr

@amaria

Deine Aussagen sind einfach nicht nachvollziehbar.
Ein Arbeitszeugnis MUSS nicht vorgelegt werden. Versteh das bitte endlich!
Ein Arbeitszeugnis wird keine Vergehen verhindern. Und die Aussage „hätten wir auf den Datenschutz.....“ nein. Schlicht und ergreifend nein. Denn wenn du als Arbeitgeber den Datenschutz missachtest und ich das rauskriegen würde, würde ich dich verklagen.
Egal ob ich den Job habe oder nicht.

Mit einem Arbeitszeugnis kannst du die schlicht und ergreifend den Allerwertesten abwischen. Die sind lediglich dazu da um die Anstellungszeit dokumentiert zu haben und -bei einem qualifizierten- noch die Aufgaben nachzuweisen. Dass ich das was ich in meiner Bewerbung vorgebe zu können, auch bereits wirklich gemacht habe.
Der Rest? Eigentlich Standart. Verhalten zu Kollegen/Vorgesetzten/Dritten
Auführung der Arbeit
Etc.


Es ist schlimm, was passiert ist. Aber kein Wisch der Welt hätte es verhindern können. Und ich hoffe, das verstehst du langsam.
Auch jemand mit perfektem Arbeitszeugnis und astreinem Führungszeugnis hätte diese Tat begehen können.

 
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